Pflege im Februar 2026: Position des bad e.V.
Der bad e.V. hat im Februar 2026 mehrere Themen gesetzt, die Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste unmittelbar im Alltag treffen. Es geht um verspätete Zahlungen bei der Hilfe zur Pflege, um die Zukunft des Altenpflegeabschlusses, um wirtschaftlichen Druck mit spürbaren Markteffekten, sowie um die Frage, wie Digitalisierung in der Pflege verlässlich refinanziert werden kann. Die folgenden Abschnitte fassen die Pressemeldungen zusammen und ordnen die Aussagen für die Praxis ein.
Pressemeldung 004-2026: Hilfe zur Pflege, Gericht verpflichtet Bezirksamt zur sofortigen Zahlung
In der Pressemeldung vom 10.02.2026 berichtet der bad e.V. über eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin. Das Bezirksamt Tempelhof Schöneberg wurde im einstweiligen Rechtsschutz verpflichtet, ausstehende Pflegekosten in Höhe von 29.260,14 Euro für eine pflegebedürftige Berlinerin unverzüglich auszuzahlen. Hintergrund war, dass Leistungen trotz bestehender Bewilligung über Monate nicht bezahlt worden waren, und der versorgende Pflegedienst deshalb eine Kündigung zum 30. Januar 2026 angedroht hatte. Der bad e.V. betont, dass auch einstweiliger Rechtsschutz erfolgversprechend sein kann, wenn Kostenträger ihre Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllen.
Der Verband ordnet die Entscheidung außerdem als Signal an Sozialhilfeträger ein, und verweist auf massive Zahlungsverzögerungen bei bewilligter Hilfe zur Pflege. Genannt werden Wartezeiten bis zu neun Monaten, sowie Außenstände, die teilweise bis zu 90.000 Euro erreichen können, etwa in Berlin, Sachsen und Brandenburg. In der Pressemeldung wird deutlich, dass solche Verzögerungen Pflegedienste ohne eigenes Verschulden in existenzielle Schwierigkeiten bringen können, bis hin zur Insolvenz, wenn Rücklagen fehlen.
Einordnung: Hilfe zur Pflege ist keine freiwillige Leistung, sondern greift, wenn Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst tragen können, und die Ansprüche bewilligt wurden. Bleiben Zahlungen trotzdem aus, entsteht ein unmittelbares Versorgungsrisiko, weil Pflegedienste laufende Kosten tragen müssen, etwa Löhne, Miete und Fahrzeuge. Der Hinweis des bad e.V. auf Fristsetzung und Kündigungsandrohung zeigt, dass in der Praxis oft erst ein klar belegbares Eilbedürfnis geschaffen werden muss, damit Gerichte kurzfristig reagieren.
Pflegebedürftiger verstorben, Offene Forderungen realisieren (30.03.2026)
Wer beim Thema Zahlungsrückstände und Forderungen praxissicher werden möchte, findet beim bad e.V. ein passendes Seminar zu offenen Rechnungen, Verjährung und Nachlassfragen. Link: Pflegebedürftiger verstorben, Offene Forderungen realisieren.
Pressemeldung 005-2026: Streichung des Altenpflegeabschlusses, bad e.V. warnt vor Qualitätsverlust
In der Pressemeldung vom 10.02.2026 kritisiert der bad e.V. die geplante Streichung des eigenständigen Altenpflegeabschlusses. Seit Start der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 entscheiden sich immer weniger Auszubildende für die Spezialisierung in der Altenpflege, die Bundesregierung will den Abschluss deshalb vollständig aus dem Gesetz streichen. Der bad e.V. erinnert daran, dass der Verband bereits bei der Einführung der Generalistik vor einer Verdrängung der spezialisierten Altenpflegeausbildung gewarnt hatte.
Der Verband betont, dass die Pflege älterer Menschen spezifisches Fachwissen, Erfahrung und Haltung erfordert. Als Beispiele werden typische Versorgungssituationen genannt, etwa demenzielle Erkrankungen, das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Krankheiten, Palliativversorgung und psychosoziale Begleitung. Zudem fordert der bad e.V., strukturelle Nachteile im Bereich der Altenpflege abzubauen, damit interessierte Auszubildende nicht verloren gehen, nur weil andere Bereiche mit attraktiveren Rahmenbedingungen werben. Der bad e.V. warnt auch vor Folgen für berufliche Identität und Motivation, wenn altenpflegerische Inhalte in der Ausbildung an Gewicht verlieren.
Einordnung: Die Generalistik kann Wechsel zwischen Versorgungsbereichen erleichtern, das ist grundsätzlich ein Vorteil. Gleichzeitig braucht die Altenpflege fachliche Tiefe, weil Langzeitverläufe, Multimorbidität und kognitive Einschränkungen besondere Anforderungen an Kommunikation, Beobachtung und Begleitung stellen. Wenn sich Spezialisierung weiter ausdünnt, kann das zu einem Qualitätsproblem werden, und verschärft außerdem den Wettbewerb um Fachkräfte, weil Altenpflege dann noch stärker um Nachwuchs kämpfen muss.
Die generalistische Pflegeausbildung: Anforderungen, Finanzierung, Umsetzung (16.03.2026)
Passend zur Debatte um Ausbildung und Spezialisierung bietet der bad e.V. ein Webinar zu Pflichten, Umlage, Refinanzierung und Praxisanleitung in der generalistischen Pflegeausbildung. Link: Die generalistische Pflegeausbildung: Anforderungen, Finanzierung, Umsetzung.
Pressemeldung 006-2026: Wirtschaftlicher Druck, Marktzahlen bestätigen den Verlust von Versorgungsstrukturen
In der Pressemeldung vom 25.02.2026 warnt der bad e.V. unter Verweis auf Marktdaten vor einem weiteren Verlust pflegerischer Versorgungsstrukturen. Nach Zahlen von Pflegemarkt.com wurden im Januar 2026 bundesweit 70 ambulante Pflegedienste geschlossen, während 68 neu eröffnet wurden. Mehr als 4.400 Kundinnen und Kunden verloren dadurch ihren bisherigen Versorger. Besonders betroffen seien private Träger, zudem werden Rückgänge in der Tagespflege genannt, und im stationären Bereich seien im Vorjahr kaum neue Pflegeplätze geschaffen worden.
Der bad e.V. spricht von einem strukturellen Problem, das die Versorgung pflegebedürftiger Menschen allgemein gefährdet. Gefordert wird eine grundlegende Pflegereform, die auf Fortbestand und wirtschaftliche Existenzsicherung der Pflegeeinrichtungen abzielt, und sich nicht auf Einsparungen konzentriert. Als kurzfristige Maßnahmen hebt der Verband eine rechtssichere und vollständige Refinanzierung der durch die Tariftreuepflicht gestiegenen Lohnkosten hervor, außerdem eine deutliche Anhebung der Sachleistungsbeträge, die künftig prospektiv an zu erwartende Mehrkosten angepasst werden sollen. Der bad e.V. verweist zudem darauf, dass Sachleistungsbeträge seit Jahren inflationsbedingt an Kaufkraft verlieren.
Einordnung: Schließungen in der ambulanten Pflege wirken zunächst wie einzelne Marktbewegungen, sie haben aber direkte Folgen für Pflegebedürftige, Angehörige und Personal. Wenn Anbieter wegfallen, entstehen längere Wege, höhere Tourenbelastung und Wartezeiten. Sachleistungsbeträge sind dabei ein zentraler Hebel, weil sie den finanziellen Rahmen für ambulante Leistungen bestimmen. Wenn die Beträge real an Kaufkraft verlieren, wird Unterdeckung schleichend zur Regel, und Versorgungsangebote ziehen sich zurück.
Pressemeldung 007-2026: TI Urteil aus der Ärzteschaft ist kein Maßstab für die Pflege
In der Pressemeldung vom 25.02.2026 warnt der bad e.V. vor einer Fehlinterpretation von Medienberichten zu einem Urteil des Landessozialgerichts Baden Württemberg (Az.: L 5 KA 2730/24). In dem Fall ging es um eine Ärztin, deren TI Pauschale die tatsächlichen Kosten nicht vollständig deckte, das Gericht sah nach damaliger Rechtslage keinen Anspruch auf volle Kostenerstattung. Der bad e.V. betont jedoch, dass das Urteil eine Gesetzeslage aus dem Jahr 2015 bewertet, und nicht auf die Pflege übertragbar sei.
Der Verband verweist darauf, dass seit 2020 § 378 SGB V den Ausgleich der Kosten vorsieht, außerdem sei die TI Finanzierung in der Pflege eigenständig geregelt, nach § 106b SGB XI in Verbindung mit § 378 SGB V. Der bad e.V. argumentiert, dass Pauschalen Verwaltung zwar vereinfachen können, aber verpflichtend entstehende Kosten sachgerecht refinanziert werden müssen, gerade weil es in der Pflege keine zusätzlichen Gegenfinanzierungen wie im ärztlichen Bereich gebe. Gefordert wird eine vollständige und dauerhafte Refinanzierung der Digitalisierungskosten in der Pflege, gesetzlich abgesichert und nicht an ärztliche Mantelverträge geknüpft.
Einordnung: Digitalisierung soll Prozesse vereinfachen, Kommunikation beschleunigen und Pflegekräfte von Bürokratie entlasten, das funktioniert aber nur, wenn die Pflichtkosten dauerhaft planbar sind. Gerade bei der TI entstehen neben der Technik auch laufende Kosten, etwa für Betrieb, Wartung und organisatorische Umsetzung. Wenn alte Urteile oder fachfremde Maßstäbe genutzt werden, um Refinanzierung einzuschränken, entsteht ein Risiko für die Akzeptanz und die praktische Umsetzbarkeit, und am Ende wird Digitalisierung zur zusätzlichen Belastung statt zur Entlastung.
Telematikinfrastruktur, Chancen und Neues (01.04.2026)
Wer den Stand der TI Entwicklung, Nutzen, Einrichtung und Finanzierung kompakt einordnen möchte, findet beim bad e.V. ein eigenes Seminar zur Telematikinfrastruktur, inklusive TI 2.0 und Kostenfragen. Link: Telematikinfrastruktur, Chancen und Neues.
Kurzfazit und Einordnung
Die vier Pressemeldungen zeigen, wie eng Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität zusammenhängen. Wenn bewilligte Leistungen zu spät bezahlt werden, wenn Ausbildungswege die Altenpflege schwächen, wenn ambulante Anbieter schließen, und wenn digitale Pflichtkosten nicht zuverlässig refinanziert werden, geraten Strukturen ins Wanken, die eigentlich wachsen müssten. Der bad e.V. fordert deshalb wiederkehrend dasselbe Grundprinzip, rechtssichere, planbare Finanzierung, damit Pflege vor Ort zuverlässig organisiert werden kann.
Weitere Termine und Formate finden Sie in der Übersicht der Fort und Weiterbildungen des bad e.V..
