Pflege im Januar 2026: Positionen des bad e.V.
Der Jahresstart 2026 stand beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. klar im Zeichen der Versorgungsrealität in der Pflege. In drei Pressemeldungen greift der Arbeitgeberverband zentrale Stellschrauben auf, nämlich die Finanzierung der Pflegeversicherung, die Personalbemessung in stationären Einrichtungen und die aktuelle Debatte um den Teilzeitanspruch. Wir fassen die drei Positionen zusammen und zeigen, welche praxisnahen Fortbildungen des bad e.V. dazu passen.
Pressemeldung 001-2026: Notstand erkannt, Gefahr nicht gebannt
In der Pressemeldung vom 05.01.2026 bezieht sich der bad e.V. auf Aussagen von Kanzleramtschef Thorsten Frei zur künftigen Entwicklung der Pflege. Frei geht davon aus, dass der Anteil stationär zu versorgender Menschen steigen wird, und leitet daraus einen Ausbau des stationären Angebots ab. Der bad e.V. begrüßt, dass das Thema auf höchster Ebene als Herausforderung anerkannt wird, betont aber, dass allein ein Fokus auf zusätzliche Heimplätze zu kurz greift.
Der Verband argumentiert, dass mit mehr Pflegebedürftigen auch mehr ambulante Versorgung erforderlich wird, und dass der Ausbau in allen Versorgungsformen zwingend ist. Zusätzlich hebt der bad e.V. hervor, dass ein Großteil der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden möchte, und dass im SGB XI der Grundsatz „ambulant vor stationär“ verankert ist. Aus Sicht des Verbandes wäre ein Kollaps der ambulanten Strukturen ein Versorgungsnotstand, der sich auch mit mehr stationären Plätzen nicht ausgleichen ließe.
Zum Schluss wird der Blick auf die Finanzierungsseite gelenkt. Der bad e.V. fordert konkrete, zeitnahe Maßnahmen, dazu gehören eine auskömmliche Refinanzierung der Tariftreuepflicht und eine grundlegende Neugestaltung der Finanzierung der Pflegeversicherung. Der Tenor ist, dass die Spielräume kleiner werden, und dass politische Entscheidungen schneller in wirksame Rahmenbedingungen übersetzt werden müssen.
Einordnung: Mehr Heimplätze allein lösen das Problem nicht, weil Pflege in Deutschland überwiegend zu Hause stattfindet. „Ambulant vor stationär“ heißt, Versorgung zuerst dort stärken, wo Selbstständigkeit länger erhalten bleibt, ohne die stationäre Pflege abzuwerten. Entscheidend bleibt der Engpass Personal, außerdem die Finanzierung, denn wenn Tariftreue und Löhne nicht zuverlässig refinanziert werden, geraten Einrichtungen unter Druck, und Versorgung wird unsicher.
Bevor’s brennt, Wirtschaftliche Vitalzeichen früh erkennen, klug handeln, sicher führen (25.03.2026)
Das Format zielt auf Krisenfrüherkennung, integrierte Planung und Pflichten der Geschäftsführung, und passt damit zu den Finanzierungs und Wirtschaftlichkeitsfragen, die der bad e.V. in der Pflegeversicherung und bei der Auslastung stationärer Einrichtungen adressiert. Link: Wirtschaftliche Vitalzeichen
Pressemeldung 002-2026: Die Menge macht es nicht, der richtige Personalmix zählt
Am 23.01.2026 nimmt der bad e.V. den Abschluss eines Modellprogramms des GKV-Spitzenverbandes zur Weiterentwicklung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen zum Anlass für ein klares Fazit. Starre Vorgaben, so die Kernaussage, verbessern weder Versorgungsqualität noch Mitarbeiterzufriedenheit. Stattdessen seien einrichtungsbezogene, individuelle Personalkonzepte der bessere Weg, weil sie Qualifikation und Kompetenzen im Team realistischer abbilden.
Der bad e.V. begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Regelungen nach § 113c SGB XI flexibilisiert wurden. Die Logik dahinter ist, dass stationäre Einrichtungen innerhalb rechtlicher Leitplanken passgenauer steuern können, welche Berufsgruppen und Qualifikationen im Alltag welche Aufgaben übernehmen, und dass dadurch starre Quoten an Bedeutung verlieren. Auch außerhalb der Pressemeldung wird dieser Ansatz in der Fachwelt als kompetenzorientierte Aufgabenverteilung beschrieben.
Zusätzlich macht der bad e.V. auf ein praktisches Problem aufmerksam, das in der öffentlichen Debatte oft zu wenig Beachtung findet, nämlich die Belegung stationärer Einrichtungen bei begrenzten Personalressourcen. Wo Vollauslastung regional nicht möglich ist, fordert der Verband rechtliche Ausnahmeregelungen für eine größtmögliche Auslastung oder Pflegesätze, die auch bei geringerer Belegung wirtschaftlich tragfähig sind, damit Versorgung nicht an ökonomischen Realitäten scheitert.
Einordnung: Beim Personalmix zählt nicht die reine Kopfzahl, sondern welche Qualifikationen im Team sind, und wie Aufgaben sinnvoll verteilt werden. Flexible Regeln können helfen, Fachkräfte gezielter einzusetzen und Abläufe zu stabilisieren. Das Belegungsproblem zeigt die Praxislücke, wenn Personalvorgaben Plätze begrenzen, bleiben Betten leer, Fixkosten laufen weiter, und regional können Versorgungslücken entstehen, wenn Ausnahmen oder faire Finanzierung fehlen.
Die neue Generation in der Pflege (12.03.2026)
Inhaltlich geht es um Motivation, Kommunikations und Führungsstile sowie modernes Lernen im Pflegealltag, und damit um genau die Teamfragen, die beim „richtigen Personalmix“ und bei funktionierenden Personalkonzepten immer wieder entscheiden. Link: Die neue Generation in der Pflege
Pressemeldung 003-2026: Teilzeitrecht ändern löst den Personalmangel nicht
In der Pressemeldung vom 27.01.2026 warnt der bad e.V. davor, in der Debatte über eine Einschränkung oder Abschaffung des Teilzeitanspruchs falsche Erwartungen zu wecken. Eine Veränderung des Teilzeitrechts, so die Position, führe nicht automatisch zu mehr Vollzeitstellen in der Pflege. Der Verband verweist darauf, dass Arbeitgeber in einem angespannten Arbeitsmarkt ohnehin flexibel auf Arbeitszeitwünsche reagieren, weil Bindung und Vermeidung von Abwanderung entscheidend sind, und dass viele Teilzeitmodelle gesundheitliche oder familiäre Ursachen haben.
Als wirksamere Stellschraube nennt der bad e.V. steuerliche Anreize. Gefordert wird eine spürbare Entlastung bei der Einkommensteuer für Pflegekräfte, damit zusätzliche Stunden finanziell tatsächlich lohnenswert werden, gerade für Teilzeitbeschäftigte, die freiwillig aufstocken könnten. Kritisiert wird, dass Steuerklassen und Schwellenwerte in der Praxis häufig dazu führen, dass mehr Arbeit als „zu wenig Netto vom Brutto“ wahrgenommen wird, und dass dieses Muster aus dem Bereich der Minijobs bekannt ist.
Die Pressemeldung ordnet sich in eine breitere Arbeitszeitdebatte ein, in der Politik und Fachleute generell diskutieren, wie zusätzliche Arbeitsstunden attraktiver werden können, um Fachkräftemangel abzufedern. Der bad e.V. plädiert dabei ausdrücklich für praxistaugliche Maßnahmen statt symbolischer Eingriffe ins Teilzeitrecht.
Einordnung: Weniger Teilzeit schafft nicht automatisch mehr Pflege, weil Teilzeit oft aus familiären, gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen entsteht. Wirksamer sind Anreize, die freiwillige Aufstockung wirklich attraktiv machen, vor allem spürbar mehr Netto. Zusätzlich braucht es bessere Rahmenbedingungen, planbare Dienste, weniger Bürokratie und echte Entlastung, damit mehr Stunden langfristig überhaupt leistbar sind.
Basismodul Arbeitsrecht, Das müssen Sie als Arbeitgeber wissen (19.02.2026)
Das Seminar gibt einen Überblick von der Anbahnung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, und adressiert auch den sicheren Umgang mit Arbeitszeiten und typischen Risiken im Personalmanagement. Link: Basismodul Arbeitsrecht
