Patientin liegt im Bett

Pflegeversicherung, Zukunftspakt Pflege & Pflegekompetenzgesetz

Reformdruck zum Jahreswechsel: Positionen des bad e.V.

Inhaltlich dreht sich alles um ein Thema, das die Branche seit Jahren begleitet, nämlich eine Pflegeversicherung, die mit dem Bedarf wächst, und gleichzeitig so gestaltet ist, dass ambulante und stationäre Versorgung verlässlich finanzierbar bleiben. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. bringt in den drei Statements drei Blickwinkel zusammen, Finanzierung, Strukturreformen und konkrete Entlastung im Alltag.

Pressemeldung 031-2025: Pflegeversicherung braucht eine grundlegende Reform

In der Pressemeldung vom 21.11.2025 stützt sich der bad e.V. auf ein Trendbarometer der Sozialbank zur Sozial und Gesundheitswirtschaft, und macht daraus eine klare Botschaft, punktuelle Anpassungen reichen nicht mehr. Laut der Pressemeldung bewerten 93 Prozent der Befragten die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Pflegefinanzierung als eher unzureichend, zudem wird strategische Unsicherheit durch Reformprozesse als eines der größten Probleme beschrieben.

Der bad e.V. ordnet das als Folge von „Flickschusterei“ ein, und verweist darauf, dass weder das Pflegefachassistenzgesetz, noch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ausreichen würden, um die Verunsicherung zu beenden. Gefordert wird eine „grundlegend neue Struktur der Pflegeversicherung“, außerdem eine zeitnahe und vollumfängliche Refinanzierung steigender Kosten, etwa bei Löhnen, damit Einrichtungen rechtssicher planen können.

Zusätzlich wird der Fachkräftemangel als Dauerbremse benannt. Der bad e.V. fordert politische Maßnahmen, die über bestehende Beschlüsse hinausgehen, darunter eine schnellere Anerkennung internationaler Abschlüsse und eine beschleunigte Fachkräftezuwanderung. Die Kernaussage lautet, ohne ausreichend Personal laufen alle Reformpläne ins Leere

Einordnung: „Grundlegende Reform“ ist hier bewusst groß gedacht. Gemeint ist nicht nur ein neuer Beitragssatz, sondern eine Struktur, die planbar macht, wer welche Leistungen finanziert, und wie Kostensteigerungen automatisch und rechtssicher in Vergütungen ankommen. Gerade private Träger, die am Ende Löhne auszahlen und Verträge erfüllen müssen, spüren Unsicherheit sehr schnell, weil sie Investitionen, Personal und Auslastung langfristig steuern.

Stark verhandeln, fair bezahlen: Vergütungsverhandlungen in der außerklinischen ambulanten Intensivpflege, 04.03.2026

Das Webinar knüpft an das Finanzierungs Thema an, und zeigt Strategien, Optionen und typische Fehler in Vergütungsverhandlungen, ausdrücklich vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher Rahmenbedingungen und Rahmenverträgen. Link: Stark verhandeln, fair bezahlen.

Pressemeldung 032-2025: Zukunftspakt Pflege, zu wenig Mut zur echten Reform

In Pressemeldung vom 15.12.2025 geht der bad e.V. mit den Ergebnissen der Bund Länder Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hart ins Gericht. Der Verband spricht von einer losen Sammlung bekannter Optionen, ohne klare Richtung und ohne tragfähige Antwort auf die Finanzierung der Pflegeversicherung, gerade mit Blick auf den demografischen Wandel.

Positiv erwähnt wird die Betonung von Prävention, allerdings mit einem wichtigen Zusatz, Effekte seien höchstens mittelfristig zu erwarten, und würden die absehbar steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen nicht kurzfristig auffangen. Kritisch sieht der bad e.V. außerdem, dass Entlastungskonzepte wie der Sockel Spitze Tausch in den Überlegungen nur für die vollstationäre Pflege gedacht seien, während ein vergleichbares Konzept für die ambulante Pflege fehle, obwohl laut Pressemeldung mehr als 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden.

Ein zentraler Punkt ist die Forderung nach einer Pflegevollversicherung. Der bad e.V. kritisiert, dass diese Option politisch ausgeschlossen worden sei, und warnt, ohne Kurskorrektur werde die Versorgungssicherheit nicht zu halten sein. Zusätzlich bemängelt der Verband die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, weil Leistungserbringerverbände wie der bad e.V., die Versorgungsrealitäten täglich erleben, nicht beteiligt gewesen seien.

Einordnung: Der Sockel Spitze Tausch, vereinfacht erklärt, ist ein Modell, bei dem ein fixer Eigenanteil, also der Sockel, festgelegt wird, während darüber hinausgehende pflegebedingte Kosten, also die Spitze, stärker von der Versicherung getragen würden. Wenn so ein Konzept nur stationär gedacht wird, kann es, je nach Ausgestaltung, Anreize verschieben, und ambulante Versorgung indirekt benachteiligen. Genau vor dieser Schieflage warnt der bad e.V., weil zu Hause versorgte Menschen und ihre Angehörigen sonst nicht gleichermaßen entlastet werden.

Häusliche Krankenpflege: Blankoverordnungen durch Pflegefachkräfte, 19.02.2026

Das Webinar passt zur Debatte um Kompetenzerweiterung, weil es die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen sowie Rechte und Pflichten rund um Blankoverordnungen erklärt, inklusive „Muster 12“. Link: Blankoverordnung

Pressemeldung 033-2025: Pflegekompetenzgesetz, gute Ansätze, aber nur ein erster Schritt

In Pressemeldung 19.12.2025 nimmt der bad e.V. die Zustimmung der Bundesländer zum Vermittlungsergebnis zum Pflegekompetenzgesetz, bzw. zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, zum Anlass für ein gemischtes Fazit. Der Weg sei frei für ein Inkrafttreten zum 01.01.2026, aber ein großer Fortschritt sei damit aus Sicht des Verbands noch nicht erreicht.

Im Fokus steht die Kompetenzerweiterung, insbesondere bei heilkundlichen Maßnahmen. Der bad e.V. nennt die Regelungen einen ersten Schritt, kritisiert aber, dass weiterhin unbestimmt bleibe, welche Leistungen Pflegefachpersonen am Ende eigenverantwortlich erbringen dürfen, weil das in die spätere Ausgestaltung eines Leistungskatalogs verlagert werde. Aus Verbandssicht drohen dadurch Verzögerungen, und eine echte Stärkung der Eigenverantwortlichkeit könne so nur eingeschränkt greifen.

Beim Thema Entbürokratisierung erkennt der bad e.V. zwar Ansätze an, etwa Regelungen zur tariflichen Entlohnung und zur Vermeidung künftiger Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst. Gleichzeitig wird bemängelt, dass wirksame Regeln zur spürbaren Reduktion des Dokumentationsaufwands fehlen würden. Der bad e.V. versteht das Gesetz deshalb als Vorstufe, und fordert weitere, zeitnahe gesetzgeberische Schritte, auch unter Nutzung der vorliegenden Arbeitsergebnisse zum „Zukunftspakt Pflege“.

Einordnung: Entbürokratisierung entscheidet sich in der Praxis selten an einer großen Regel, sondern an vielen kleinen, die Zeit fressen, Dokumentationspflichten, Mehrfachprüfungen, Schnittstellen zwischen Kassen, MD und Aufsicht. Wenn Doppelprüfungen reduziert werden, ist das ein direkter Zeitgewinn, der dann tatsächlich bei Pflegebedürftigen ankommt. Genau deshalb ist der bad e.V. hier so konkret, weil „weniger Bürokratie“ sonst schnell nur ein Schlagwort bleibt.

Fit für die MD Prüfung nach aktuellem Recht, 19.02.2026

Wer Prüfdruck reduzieren möchte, findet hier eine strukturierte Vorbereitung auf Ablauf, Unterlagen, Bewertungssystematik und auch Abrechnungsprüfung, relevant ist außerdem der Hinweis, dass ab 01.07.2026 neue ambulante QPR greifen, und dieses Seminar noch den aktuellen Stand bis dahin behandelt. Link: Fit für die MD Prüfung.

Drei passende Veranstaltungen des bad e.V., für die Praxis am Jahresanfang 2026

Wer die Themen aus den Pressemeldungen in der Einrichtung greifbar machen möchte, findet beim bad e.V. viele Fortbildungen und Webinare, die rechtliche Neuerungen, Prüfsicherheit und wirtschaftliche Stabilität praxisnah abdecken.

 

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