Schon im Generellen ist ein Zahnarztbesuch häufig mit Kummer und Sorgen verbunden. Schon von Kindesbeinen an, zieren sich viele davor, zum Zahnarzt und in die Zahnarztpraxis zu gehen. Gerade durch die Covid-19-Pandemie, wurden Zahnarztbesuche weiterhin minimiert. Nur absolut notwendige Behandlungen wurden durchgeführt. Auf dem Zahnarztstuhl ist die Entfernung zwischen dem Arzt, dem Patienten und auch medizinischen Fachangestellten sehr gering. Trotzdem ist es nicht notwendig, komplett auf einen Zahnarztbesuch zu verzichten. Denn beim Besucher einer Zahnarztpraxis in der Hamburger Innenstadt, ist die Menschenmenge in der Innenstadt gefährlicher als die Innenstadt.
Während der Corona-Pandemie
Im April 2020 war die Auslastung der Praxen um mehr als 50% reduziert. Grund dafür waren die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Zum Höhepunkt der Pandemie wurde geraten, dass nur notwendige Behandlungen, die unaufschiebbar sind durchgeführt werden sollten. Alle anderen Patienten sollten zu Hause bleiben. Zu groß waren Sorge und Gefahr einer Ansteckung mit dem gefährlichen Virus.
Maßnahmen gelockert: Was nun?
Durch die Lockerungen der Maßnahmen sind nun auch wieder Zahnarztbesuche problemlos möglich. Zwar sammeln sich die neuartigen Viren in den ersten Tagen nach einer Infektion vor allem im Rachen, jedoch werden sie durch den Sauger, der den Speichel absaugt gänzlich mit abgesaugt. Entsprechend gelangen die Viren auch nicht in die Luft. Des Weiteren müssen Zahnärzte und medizinische Fachangestellte eine Schutzbrille, Handschuhe und einen chirurgischen Mund- und Nase-Schutz tragen. Ebenso ist es möglich, dass das Personal eine Spuckhaube trägt.
Welche Vorsichtsmaßnahmen werden getroffen?
Neben dem Zubehör, dass das Personal trägt, herrschen auch erhöhte Hygieneregeln. Es wird noch penibler auf die Desinfektion aller Gegenstände geachtet. Wie schon zuvor werden diese nur einmal benutzt. Außerdem erfolgt eine telefonische Befragung, ob es grippeähnliche Symptome beim Patienten gibt. Genau gleich verhält es sich auch bei den Praxismitarbeitern, die bei jeglichen Symptomen zu Hause bleiben müssen. Des Weiteren müssen diese dann das Gesundheitsamt kontaktieren und einen Abstrich machen, um sich auf Covid-19 testen zu lassen.
Weitere Hinweise für den Besuch der Zahnarztpraxis
Neben diesen exklusiven Maßnahmen, die nur auf Besuche in einer Arztpraxis zugeschnitten sind, ist es natürlich auch notwendig sich an die alltäglichen Hygieneregeln des Landes zu halten. Sowohl das Einhalten des Mindestabstandes, als auch das Niesen in die Armbeuge, das regelmäßige Händewaschen oder auch das sofortige Entsorgen von gebrauchten Taschentüchern sind unabdingbar dafür, dass Infektionsketten unterbrochen werden. Dies gilt selbstverständlich sowohl für Patienten, als auch für Mitarbeiter. Entsprechend ist es vorteilhaft, wenn man sich regelmäßig mit den geltenden Verordnungen des Bundeslandes beschäftigt. Ebenso sollte man auf die aktuellen Hinweise des Robert-Koch-Instituts achten.
Im Generellen ist es wieder unbedenklich, wenn man einen Zahnarzt besucht. Man sollte die Corona-Pandemie nicht mehr zum Anlass nehmen, um notwendige Behandlungen oder auch die Prophylaxe zu verschieben. das Risiko von langfristigen Schäden an den Zähnen ist hierbei deutlich höher, als die Gefahr einer Infektion mit Covid-19.
Alle Zahnarztpraxen halten sich streng an die Hygienevorschriften und nutzen alle Mittel, um Infektionsketten zu unterbrechen und für Ihre Sicherheit zu sorgen. Auf die Bundeszahnärztekammer hält Zahnarztbesuche nicht mehr für bedenklich, sondern rät dazu alle Termine wahrzunehmen, die man schon gemacht hat.