stationäre Pflege

Was ist Stationäre Pflege?

Die stationäre Pflege eignet sich für die Pflegebedürftigen, die nicht mehr alleine im eigenen Zuhause zurechtkommen und im Gegensatz zur ambulanten Pflege eine umfassendere Betreuung und Pflege benötigen. Rund ein Fünftel aller Pflegebedürftigen ist in Einrichtungen für die stationäre Pflege untergebracht, wo sie gemeinsam mit anderen gleichaltrigen Pflegebedürftigen zusammenleben und rund um die Uhr unter der Aufsicht professioneller Pflegefachkräfte stehen.

Verschiedene Pflegeeinrichtungen in der stationären Pflege

Bei stationären Einrichtungen unterscheidet man zwischen vollstationär, teilstationär und der Kurzzeitpflege, welche von begrenzter Dauer ist. Bei der vollstationären Pflege wohnen pflegebedürftige Personen zum Teil mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit in den Einrichtungen, wohingegen sie bei teilstationärer Pflege nur zum Teil dort aufhalten und morgens oder abends wieder zurück in ihr Zuhause kehren. Sind Pflegebedürftige nur für eine bestimmte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, spricht man von der Kurzzeitpflege. Etwa im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege ausfallbedingt nicht vonstattengehen kann. Der Unterschied zur ambulanten Pflege ist, dass bei der stationären Pflege die Patient:innen nicht ständig zu Hause leben und dementsprechend nicht dort, sondern in dafür vorgesehenen Einrichtungen versorgt und betreut werden.

Teilstationäre Pflege

Hierunter versteht sich eine Nacht- oder Tagespflege. Die älteren Menschen, die teilstationär versorgt werden, sind nicht durchgängig auf Hilfe angewiesen. Teilstationäre Pflege kann dabei auch mit ambulanter Versorgung zu Hause kombiniert werden. Die Pflegebedürftigen werden im Zuge dessen von den Einrichtungen von zu Hause abgeholt, dann entweder tagsüber oder eben nachts stationär gepflegt und im Anschluss wieder zurückgefahren, wo sie mit pflegenden Angehörigen oder auch alleine den Rest des Tages verbringen.

Einrichtungen/ Heimtypen

Pflegeheime zeichnen sich dadurch aus, dass Bewohner:innen Einzel- oder auch Doppelzimmer ihr Eigen nennen können und rund um die Uhr sowohl pflegerisch als auch hauswirtschaftlich versorgt und betreut werden. Von Heim zu Heim ist es anders, jedoch besteht oft die Möglichkeit dazu, ihren Wohnbereich im Rahmen der sogenannten identifikationserleichternden Milieugestaltung mit eigenen Möbeln auszustatten.

In Altenwohnheimen leben pflegebedürftige Menschen, die jedoch noch relativ gut alleine zurechtkommen, in eigenen kleinen, mit Küchen ausgestatteten Wohnungen. Wenn sie wollen, können sie aber auch in der Gemeinschaft mit den anderen speisen und Zeit verbringen.

Benötigen die Menschen etwas mehr Unterstützung bei gleichbleibendem Komfort und Privatsphäre, eignet sich ein Altenheim, in dem sie auch in Apartments oder kleinen Wohnungen untergebracht sind. So haben sie noch die Möglichkeit, weitestgehend eigenständig zu leben und trotzdem eine angemessene und den ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht werdende Versorgung zu erfahren.

Viele Pflegeeinrichtungen in der stationären Pflege kombinieren diese Angebote und teilen die Pflegebedürftigen je nach ihrem Zustand und dem Pflegegrad in den jeweiligen Bereich auf. Ein schwerstpflegebedürftiger Mensch mit fortgeschrittener Demenz und stark eingeschränkter Alltagskompetenz braucht natürlich deutlich mehr Pflege und Betreuung als Personen, die „nur“ mit einer physischen Einschränkung zu kämpfen haben.

In einigen Einrichtungen sind Stationen sowohl mit geistig Gesunden als auch Demenzkranken belegt. Dies kann vorteilhaft sein, da die an Demenz Erkrankten so ein Stück Normalität erlangen und die geistig Gesunden auf sie eine beruhigende Wirkung haben können. Auf der anderen Seite kann es den Gesunden Sorgen und Ängste bereiten, da sie denken, dass auch ihnen eine solche Zukunft bevorstehen könnte. Was aber in jedem Fall zutrifft, ist, dass in Heimen, egal ob es sich dabei um teilstationäre oder vollstationäre Pflege handelt, soziale Kontakte geknüpft werden und die Betroffenen auf Wunsch Zeit in Gesellschaft verbringen können.

Weitere Formen von Pflegeeinrichtungen

Möchten einsame Senioren, die noch selbst einigermaßen zurechtkommen und nicht allzu überfordert mit der eigenständigen Führung ihres Haushalts sind, mehr unter Leute kommen, eignet sich eine Senioren-WG oder auch betreutes Wohnen. Das betreute Wohnen ist eine Mischung aus Pflegeheim und eigener Wohnung: Das Wohnumfeld ist barrierefrei oder -arm und mit einem Hausnotruf ausgestattet. Zusätzlich kann eine Haushaltshilfe oder Einkaufsdienst eingestellt werden, um den Bewohnern zusätzliche Lasten abzunehmen.

Eine Senioren-Wohngemeinschaft ist gerade für gesellige ältere Menschen gedacht, die nicht mehr alleine leben wollen. Gerade im hohen Alter leiden viele an Altersdepression und brauchen unbedingt Kontakt zum sozialen Umfeld. Die Kosten hierfür hängen immer nach Bundesland, Region und Ausstattung ab, allerdings gibt es auch für Rentner-Wohngemeinschaften staatliche Zuschläge, die noch alle genauer geschildert werden.

Kosten und Finanzierung

Gute Vorsorge geht mit regelmäßigen Einzahlungen in die Pflegeversicherung und überdies auch mit dem Abschließen einer Pflegezusatzversicherung einher. Bei Pflegebedürftigkeit gewährt die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad Zuschüsse, die bei ambulanter Pflege und stationärer Pflege variieren. Auch bei teilstationärer und vollstationärer Versorgung unterscheiden sich die jeweiligen Beiträge.

Zu den Hilfsmitteln, die unabhängig vom Pflegegrad gleich sind und auch von Personen mit Pflegegrad 1 bezogen werden können, gehören die monatlichen Betreuung- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €, bis zu 40 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, 25,50 € für einen Hausnotruf und einmalig 10,49 € für die Installation, einen Wohngruppenzuschuss von 214 € pro Mitglied und 4.000 € zur Wohnraumanpassung.

Wohngemeinschaft

Einmalig werden den Bewohnern einer WG bei Neugründung ein Einrichtungszuschuss von 2.500 € (maximal 10.000 €) und bei Bedarf auch 4.000 € (maximal 16.000 € pro WG) für behinderten- und altersgerechte Umbauten und Wohnumfeldverbesserungen zur Verfügung gestellt. Der monatliche Wohngruppenzuschlag ist unter anderem für die Bewältigung des Haushalts und somit der Beschäftigung einer Haushaltshilfe gedacht, wird jedoch nur ausgezahlt, wenn mindestens drei der Bewohner:innen dieser Wohnform einen anerkannten Pflegegrad besitzen.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Diese jährlichen Leistungen der Pflegekasse sind für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 gedacht, jedoch unterschieden sie sich nicht mit zunehmendem Grad, wie Pflegegeld, Pflegesachleistung etc. Für die Verhinderungspflege, wenn also pflegende Angehörige sich wegen Krankheit oder Urlaub nicht um ihre älteren Familienmitglieder kümmern können und stattdessen ambulante Pflegedienste die häusliche Pflege übernehmen, stehen im Jahr für bis zu sechs Wochen 1.612 € bereit.

Bei der auf acht Wochen begrenzte Kurzzeitpflege ziehen die bedürftigen Personen in vollstationäre Einrichtungen, wo sie die notwendige Pflege und Aufmerksamkeit erhalten. Die Zuschüsse betragen im Jahr 1.774 €. Wird kein Gebrauch von der Verhinderungspflege gemacht, steigt der Zuschlag für die Kurzzeitpflege auf maximal 3.386 € für höchstens 56 Tage. Andersherum, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, erhöht sich der Zuschuss für die Verhinderungspflege auf bis zu 2.418 € für höchstens 42 Tage.

Zuschüsse für stationäre Pflege

Teilstationäre Pflege (Nachtpflege/ Tagespflege)

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €

Vollstationäre Pflege

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 770 €
Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegegrad 5 2.005 €

Offensichtlich ist die Unterbringung in eine vollstationäre Einrichtung und somit stationäre Pflege kostspieliger als die ambulante Pflege. Zu den von den Pflegefachkräften im Heim erbrachten Leistungen, darunter die Betreuung, pflegerische Versorgung und auch medizinische Behandlungspflege kommen Investitionskosten und Kosten für die Unterkunft (Logis), Verpflegung und Reinigung des Zimmers/ der Wohnung, man spricht von den Hotelkosten.

Eigenanteil

Die pauschalen Beträge der stationären Pflegeleistungen sind dabei nicht dafür vorgesehen, sondern handelt es sich bei diesen wie auch bei den gesondert berechenbaren Investitionskosten um Bestandteile des Eigenanteils. Dabei geht es um Ausgaben für Gebäudemiete oder -pacht, wenn es sich um ein Mietgebäude handelt, Instandhaltungskosten oder Kosten für die Errichtung notwendiger Gebäude.

Seit dem Januar 2017 gilt ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, welches zur Folge hat, dass alle Einwohner von stationären Pflegeeinrichtungen unabhängig von ihrem Pflegegrad den gleichen Beitrag zahlen. Dabei bestimmt nur die Einrichtung über den Preis und nicht die Gesundheitslage der Betroffenen. Zuvor sind die Eigenanteile signifikant angestiegen, was dazu führte, dass Pflegebedürftige (damals noch) mit einer höheren Pflegestufe mehr aus der eigenen Tasche dazuzahlen mussten.

Im Zuge der Pflegereform erhalten Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen ab Januar 2022 einen Leistungszuschlag. Die Dauer bestimmt dabei über die Höhe der zusätzlichen Entlastung. Auch Monate, in denen nur zum Teil Pflegeleistungen bezogen wurden, werden angerechnet. Ein weiterer Vorteil dann ist, dass der Leistungszuschlag nicht gesondert von Ihnen beantragt werden muss, sondern die Pflegekasse und die Pflegeeinrichtungen dies untereinander klären.

Für eine menschenwürdige und zukunftssichere Pflege in Deutschland setzen sich Verbände und Organisationen wie der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. ein. Dieser unterstützt seine Mitglieder nicht nur mit Fort- und Weiterbildungen, Interessengemeinschaften und Informationen über Gesetzesänderungen, sondern engagiert sich für bessere Verhältnisse in der Pflege, sowohl für die Einrichtungen und Fachkräfte als auch die Pflegebedürftigen und Angehörige.

übernommener Pflegekosten-Eigenanteil Wohndauer
5 % innerhalb des ersten Jahres
25 % mehr als 12 Monate
45 % mehr als 24 Monate
70 % mehr als 36 Monate

Wann kommt ein Wechsel von ambulanter zu vollstationärer Pflege infrage?

Jeder Krankheitsverlauf ist anders – genauso individuell gestaltet sich auch die Pflege. Kommen Sie als Angehörige, die ein Familienmitglied pflegen, zeitlich oder auch fachlich nicht mehr hinterher, wäre der erste Schritt wohl ein ambulanter Pflegedienst, wenn der/ die Pflegebedürftige:r noch relativ gut zurechtkommt. Große und zu viele Veränderungen auf einmal können bei älteren Menschen Verwirrung und einem Verlustgefühl der Kontrolle einhergehen. Daher lieber Schritt für Schritt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und die Eigenständigkeit und Lebensqualität so lange wie nur möglich erhalten, fördern und fordern.

Bei fortschreitender Krankheit und zunehmenden Schwierigkeiten, den Alltag zu bewältigen, können die Pflegebedürftigen gemeinsam mit den Angehörigen zusätzlich zu dem Pflegedienst über einen teilstationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung sprechen oder vorerst eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen in Erwägung ziehen. Bedarf es dem Zustand der Älteren jedoch mehr Fürsorge, sind sie wohl in einer passenden Einrichtung mit vollstationärer Pflege besser aufgehoben.

Eine sogenannte Heimbedürftigkeit besteht, wenn Pflege teilstationär oder ambulant nicht möglich ist, den Personen nicht zu Genüge kommt oder aufgrund der Besonderheit des Einzelfalls. Darüber entscheiden Pflegekassen gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst (MD). Besonderheiten können dabei

  • fehlende oder überforderte Pflegepersonen,
  • Nichtvorhandensein von geeigneten Pflegepersonen/ Angehörigen,
  •  drohende Verwahrlosung oder auch
  • Selbst- oder Fremdgefährdungsrisiko der zu pflegenden Personen sein.

Vor- und Nachteile einer vollstationären Pflegeeinrichtung

Auch wenn es Angehörigen schwerfällt, ein Familienmitglied in „fremde Hände“ und damit in die stationäre Pflege zu geben, ist es manchmal die richtige Entscheidung.

Vorteile Nachteile 
+ Pflege und Betreuung rund um die Uhr – ein Pfleger für mehrere Patient:innen zuständig
+ soziale Kontakte – neues Umfeld
+ Barrierefreiheit – Mehrkosten
+ umgehende Hilfe im Notfall – evtl. eingeschränkte Privatsphäre
+ Freizeitaktivitäten – Reduzierung des Wohnraums (in Heimen)
+ Entlastung der Angehörigen – Einschränkung für noch selbstständige Patient:innen
+ Kostenreduzierung durch Zuschüsse – lange Wartezeiten

Falls Sie noch keine Entscheidung getroffen haben, können Sie als Pflegegeld-Empfänger pro Jahr zwei kostenfreie Beratungsbesuche bei geschulten Fachkräften in Anspruch nehmen. Sie erhalten nicht nur wertvolle Tipps zur Pflege und Betreuung zu Hause, sondern auch mögliche Wohnraumanpassungen, die die Lebensqualität deutlich erhöhen. Ab Pflegegrad 2 sind die Beratungen vorgeschrieben und müssen wahrgenommen werden, egal ob die Betroffenen zu Hause leben oder Patienten von stationärer Pflege sind.

Ist der Beschluss für einen Umzug in eine stationäre Altenpflege gefasst, geht es an den Vergleich der Angebote. Neben Qualitätsprüfungen, Erfahrungsberichten, Empfehlungen aus dem Umkreis, der Ausstattung und den Kosten sollten Sie sich persönlich einen Eindruck machen und auf jeden Fall das Gespräch mit den Anbietern der stationären Pflege suchen. Einige Pflegeeinrichtungen gewähren Interessenten/ potenziellen Bewohner:innen das Probewohnen an, damit man einen noch besseren Eindruck von der Atmosphäre, den Pflegefachkräften, dem Heimalltag und den Abläufen gewinnen und feststellen kann, ob die stationäre Pflege überhaupt etwas für einen ist.

Medizinische Versorgung

Zusätzlich kann ein Blick auf die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in den Einrichtungen bei der Auswahl weiterhelfen. Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung stehen in der Pflicht, u. a. auch in Pflegeheimen eine adäquate medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen. Als Interessent:in können Sie nachforschen, ob die Pflegeeinrichtungen, die infrage kommen, Kooperationsverträge mit Haus-, Fach- und Zahnärzten abgeschlossen hat und mit welchen Praxen/ Ärzten sie zusammenarbeiten. Wenn das der Fall ist oder die Einrichtungen noch dazu in enger Kooperation mit Apotheken und Ärztenetzwerken stehen, ist dies ein gutes Zeichen und macht einen seriösen Eindruck.

Fazit

Letztendlich ist Ihnen die Entscheidung überlassen, wie Sie Ihren Lebensabend verbringen möchten oder den Ihrer Angehörigen gestalten wollen. Vorausplanen kann man nicht immer, da plötzliche Erkrankungen und Schicksalsschläge unvorhersehbar sind. Trotzdem leisten Vorsorge und eine wohldurchdachte Planung einen Grundstein für die rechtmäßige Versorgung. Ist Ihnen einen 1:1 Verhältnis von Pfleger und Patienten lieber, so ist eine 24-Stunden-Pflege das Richtige. Wenn es Ihnen in den entsprechenden (voll-)stationären Einrichtungen an Gesellschaft mangelt, ist die zusätzliche Betreuung auch eine gute Option.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.