ambulante Pflege

Diese Dinge sollten Sie über die ambulante Pflege wissen

Die ambulante Pflege ist mit mehr als 80 % die dominierende Form der Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen. Mit zunehmendem Alter kommen viele neue Veränderungen im Leben dazu: Der Körper funktioniert nicht mehr so, wie es mal der Fall war und alltägliche Tätigkeiten fallen den Betroffenen immer schwerer. Diese Umstellung ist meist ein schleichender Prozess und beeinträchtigt nicht nur das Leben der Pflegebedürftigen selbst, sondern auch das des engen Kreises, darunter Familie und weitere Angehörige.

Warum die ambulante Pflege?

Anfangs sind sie es, die den älteren Familienmitgliedern helfen und sie da unterstützen, wo sie nur können. Doch mit steigendem Pflegegrad erweist sich die häusliche Pflege als zeitaufwendig und erfordert professionelle Kräfte. Zur Auswahl stehen teil– oder vollstationäre Einrichtungen wie Pflegeheime, eine Tagespflege, Nachtpflegeeinrichtungen oder auch betreutes Wohnen. Bei diesen werden die zu Pflegenden zwar (teils rund um die Uhr) von ausgebildeten Pflegekräften versorgt, allerdings werden sie aus ihrem vertrauten Umfeld „gerissen“ und müssen sich erst einmal an diese Umstellung gewöhnen und an das in ihre neuen „Zuhause“ zurechtkommen.

Weitaus beliebter als ein Umzug in eine stationäre Einrichtung ist es, in der eigenen Wohnung zu bleiben und einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren. Nicht umsonst werden rund 4 von 5 Pflegebedürftigen ambulant verpflegt, da sie auf diese Weise im „trauten Heim“ bleiben können. Für viele ist die Kombinationspflege die optimale Lösung, da so pflegende Angehörige von einem mobilen/ ambulanten Pflegedienst unterstützt beziehungsweise ergänzt werden. Dies ist besonders hilfreich und auch sinnvoll, da das Fachpersonal gerade in medizinischen Angelegenheiten den Angehörigen einiges voraushat. Auch dann, wenn die häusliche Pflege zu anspruchsvoll wird und die Angehörigen eventuell kürzer in ihrem Beruf treten müssten, entlastet sie ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege und Betreuung des Familienmitglieds.

Aufgaben eines Pflegedienstes/ der häuslichen Krankenpflege

Die ambulante Pflege kennzeichnet sich durch medizinische, pflegerische sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Letzteres umfasst

  • den (wöchentlichen) Einkauf,
  • die Reinigung der Wohnung,
  • die Zubereitung von Essen und
  • das Machen von Wäsche.

Neben pflegerischen Betreuungsmaßnahmen wie

  • Spaziergängen,
  • Begleitungen zu Veranstaltungen,
  • allgemeine Beschäftigungen und
  • Hilfe bei der Alltagsgestaltung,

fallen folgende körperbezogenen Pflegemaßnahmen in das Aufgabenfeld der Pflegedienste:

  • Körperpflege (im Bad, in der Dusche, am Waschbecken oder auch am Bett),
  • Haar- und Hautpflege,
  • Rasur,
  • Nagelpflege,
  • Mund-, Lippen- und Zahnpflege,
  • Mobilisation,
  • Lagerung, Aufrichten des Patienten im Bett,
  • An- und Auskleiden,
  • Nahrungsaufnahme, Darreichung von Getränken und
  • Unterstützung bei Ausscheidungen.

Ansonsten können professionelle Pfleger:innen aus ambulanten Einrichtungen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen hinsichtlich verschiedener Bereiche beraten, wie

  • Pflegeeinstufung/ -situation oder
  • Vermittlung von Pflegedienstleistern (Fahrdienst, Krankentransport oder auch Essenslieferung)

Zwar können Angehörige und auch sogenannte polnische Pflegekräfte die vor der Beratung aufgeführten Aufgaben übernehmen, doch muss die medizinische Behandlungspflege vom ambulanten Dienst durchgeführt werden, da hierbei keine Fehler unterlaufen sollten und qualifizierte Fachkräfte für die bestmögliche Behandlung sorgen. Im Rahmen dessen werden diese Dienstleistungen vollbracht:

  • Versorgung von Wunden
  • Wechsel von Verbänden
  • schmerzlindernde Pflege
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen
  • Setzen von Sonden und Kathetern
  • etc.

Es kommt auch vor, dass sich einige ambulante Pflegeeinrichtung über die ambulante Pflege hinaus auf Sterbebegleitung, Palliativpflege, die außenklinische Intensivbetreuung oder noch etwas anderes spezialisiert haben. Beachten Sie dies bei der Suche nach einem geeigneten ambulanten Pflegedienst.

Was übernimmt die Pflegekasse/ Pflegeversicherung?

Spielt man mit dem Gedanken, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, behält man die anfallenden Kosten genau im Blick. Je nach Pflegedienst, Bundesland, den erbrachten Dienstleistungen der ambulanten Pflege und der Häufigkeit variiert die Preisspanne. Nach Bedarf kommt ein ambulanter Dienst mehrmals wöchentlich oder auch mehrmals täglich. Genauso individuell wie die Bedürfnisse gestaltet sich auch die ambulante Pflege.

Wer als Pflegebedürftiger in den letzten zehn Jahren mindestens zwei davon in die gesetzliche oder auch private Pflegeversicherung eingezahlt hat, darf einen Antrag auf Unterstützung eines Pflegedienstes im eigenen Zuhause stellen. Pflegegeld erhalten pflegende Angehörige, wohingegen Pflegesachleistung, welches deutlich höher ausfällt, für die Bezahlung des Pflegedienstes vorgesehen ist. Dabei können diese Hilfen ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad monatliches Pflegegeld monatliche Pflegesachleistung
1
2 316 € 724 €
3 545 € 1.363 €
4 728 € 1.693 €
5 901 € 2.095 €

Berechnung

Besonders ist hier die Einteilung der erbrachten Dienstleistungen in Punktwerte. Jeder Punktwert ist einen bestimmten Betrag in Euro wert und wird zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Jedes Bundesland hat seinen eigenen Leistungskatalog und infolgedessen eigene Preise. Beide Faktoren, also Punkte und der jeweilige Preis in Euro werden multipliziert und daraus ergibt sich anschließend der Endpreis.

Sind die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes nicht vollständig gedeckt, wird die Differenz aus eigener Tasche gezahlt. Dabei müssen bei einer seriösen Einrichtung keine Abschlags- oder Vorahnungen getätigt werden. Wird die Pflege aufgeteilt unter Angehörigen und ambulanten Pflegefachkräften, so erhalten beide Parteien mit der Kombinationsleistung anteilig Pflegesachleistungen und -geld. Im ersten Schritt rechnet der Pflegedienst seine geleistete Arbeit mit der Pflegekasse ab und anschließend wird das Pflegegeld rückwirkend ausgezahlt. Wird jedoch keine ambulante Pflegesachleistung bezogen, wird das Geld für die Angehörigen am Anfang des Monats verteilt.

Vereinzelt kommt es auch vor, dass das Pflegegeld trotz Reha- oder Krankenhausaufenthalte weiterhin ausgezahlt wird, obwohl sich der pflegebedürftige Mensch nicht im häuslichen Umfeld befindet. Man ist also nicht angewiesen auf einen Pflegedienst und erhält bei Beantragung auf Kombinationsleistung trotzdem noch Geld.

Verhinderungspflege

Sind Angehörige für die Pflege verantwortlich und können dieser vorübergehend nicht nachgehen aufgrund beruflicher oder sonstiger Gründe, so trägt die Pflegeversicherung Kosten für die Verhinderungspflege. Im Jahr zahlt diese bis zu sechs Wochen für die ambulante Pflege. Einzige Bedingung ist hierbei, dass die pflegenden Angehörigen sich mindestens sechs Monate um den Pflegebedürftigen gekümmert haben und dieser sich in genau diesem Zeitraum auch einen anerkannten Pflegegrad besitzt. Bis zu 1.612 € können im Jahr in Anspruch genommen werden, dabei ist ebenfalls eine stundenweise Inanspruchnahme der Ersatzpflege möglich.

Weitere mögliche Kostenträger

In einigen Fällen übernimmt auch die Krankenkasse die Kosten der ambulanten Pflege. Dieser Fall tritt dann ein, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und eine Kurzzeitpflege notwendig ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer OP (Die Kurzzeitpflege zählt als stationäre Pflege). Hier wird deutlich, dass mobile Pflegedienste nicht nur ältere Menschen versorgen, sondern auch Menschen mit einer Behinderung, chronisch Kranke und viele mehr. Das Sozialamt hingegen zahlt die „Hilfe zur Pflege“, welches eine Leistung der Sozialhilfe ist und worauf bei finanzieller Bedürftigkeit zurückgegriffen werden kann.

Einstufung des Pflegegrads

Um den Pflegegrad eines bedürftigen Menschen festzustellen, damit Pflegeeinrichtungen wissen, worauf sie sich einstellen sollten und um Pflegegeld und/ oder Pflegesachleistung zu beziehen, sollte eine Einstufung erfolgen. Dafür führt der MD(K) (Medizinischer Dienst (der Krankenversicherung)) oder der MEDICPROOF (für privat Versicherte) eine Begutachtung durch und ordnet den Pflegebedürftigen den entsprechenden und anerkannten Grad zu. Der/ Die Gutachter:in schaut dabei auf sechs Lebensbereiche und schätzt erkennbare psychische, geistige und physische Einschränkungen mithilfe eines umfangreichen Fragenkatalogs ein.

Bestehen bei Ihnen noch weitere Fragen zum Pflegegrad, so gibt es eine Vielzahl an Publikationen des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., in denen relevante Informationen zu allen möglichen Themen in Ratgebern und Leitfäden enthalten sind. Mitglieder, darunter weit über 1.000 Pflegedienste und Heime, profitieren von einem Rabatt und weiteren Vorteilen und sind immer auf dem neusten Stand.

Der passende ambulante Pflegedienst

Ob sich ein ambulanter Dienst für Sie eignet, lässt sich anhand verschiedener Kriterien feststellen. Als Erstes sollten Sie wissen, dass die Pflegekassen dazu verpflichtet sind, Ihnen auf Anfrage eine Liste mit den zugelassenen Pflegediensten in Ihrer Umgebung auszuhändigen. Auf dieser Liste finden Sie ebenfalls eine Übersicht der Preise von den verschiedenen Anbietern ambulanter Pflege.

Bevor Sie sich jedoch auf die Suche machen, sollten Sie festlegen, welche Aufgaben genau vom Pflegedienst erfüllt werden müssen, sprich Art und Umfang der Dienstleistungen. Dann wird empfohlen, Bewertungen nachzulesen oder sich gegebenenfalls auch im Bekanntenkreis nach Erfahrungen zu erkundigen. Haben Sie dann eine Auswahl mit infrage kommenden ambulanten Pflegediensten, geht es an den Vergleich. Folgende Fragen können hilfreich sein:

  • Wie groß ist die Einrichtung, genauer gesagt wie viele Hilfs- und Fachkräfte sind beschäftigt?
  • Wird für jeden Kunden ein individueller Pflegeplan erstellt?
  • Lassen sich die Pflegezeiten mit meiner täglichen Routine vereinbaren?

Die betroffenen Menschen sollten mit ihren Angehörigen persönliche Beratungsgespräche mit den ambulanten Diensten vereinbaren, um sich so einen ersten Eindruck zu verschaffen. Dadurch kann man sehen, wie seriös eine Einrichtung ist, wie viel Zeit sie sich mit der Familie nimmt und ob sie vertrauenerweckend wirkt. Oftmals ist es so, dass sich in Orten mit hoher Konkurrenz gerade die älteren ambulanten Pflegedienste durchsetzen können, da sie über mehr Erfahrung verfügen und so für reibungslose Abläufe sorgen.

Für einen besseren Vergleich unterschiedlicher Angebote und Dienstleister:innen sollte man sich einen Kostenvoranschlag mit detaillierten Leistungen der ambulanten Pflege einholen. Zusätzlich stellt Ihnen die Pflegekasse Transparenzberichte zur Verfügung, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können.

Qualitätskontrolle

Damit die ambulante Pflege, aber auch die stationäre Pflege gewisse Ansprüche erfüllen und Standards folgen, finden jährlich Qualitätsprüfungen statt, die durch Mitarbeiter:innen des MD oder auch des PKV (Private Krankenversicherung) durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind dann verbraucherfreundlich und kostenfrei entweder auf der Internetseite der Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen oder im Pflegestützpunkt selbst anzusehen.

Pflegevertrag

Bei Abschluss des Pflegevertrags, der juristisch gesehen ein Dienstvertrag ist, sollte, wie bei jedem anderen Vertrag auch, alles gründlich durchgelesen werden. Wichtig ist, dass ausschließlich der Pflegebedürftige als Vertragspartner aufgeführt ist und nicht die Angehörigen, da sonst die Pflegedienstleister von diesen Zahlungen einfordern können.

Des Weiteren sollten Sie wissen, dass Pflegedienste für Schäden haften, die durch Mitarbeiter:innen verursacht wurden. Zu Sachschäden zählt auch ein verlorener Wohnungsschlüssel und Personenschäden sind beispielsweise „Wundliegen durch falsche Lagerung“.

Achten Sie darauf, dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen und auch keine Einzugsermächtigung für Zahlungen eingefordert wird. Ansonsten könnten Sie möglicherweise den Überblick über die Abrechnungen verlieren. Die Pflegebedürftigen erhalten eine Pflegedokumentation, indem die erbrachten Dienstleistungen im Rahmen der ambulanten Pflege verzeichnet sind. Bevor der Pflegekasse Leistungsnachweise zugeschickt werden, müssen die Unterlagen von Ihnen unterschrieben werden. Es wird dazu geraten, die Papiere mit den Pflegedokumentationen abzugleichen, damit Unstimmigkeiten vermieden werden können.

Die Laufzeit des Vertrags ist unbestimmt und ist keine andere Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart, so gilt die gesetzliche Frist von 14 Tagen. Angehörige können den Dienstleister jedoch fristlos kündigen, wenn sie diesem kein Vertrauen mehr erbringen können. Kommt es zu einem Krankenhausaufenthalt oder einem Umzug in eine stationäre Einrichtung, ruht der Vertrag bis auf Weiteres. Die automatische Beendigung liegt bei Tod oder einem endgültigen stationären Aufenthalt vor.

Fazit

Ambulante Dienste bieten viele Vorteile für Betroffene: Sie können zu Hause in ihrem vertrauen Umfeld bleiben und erhalten so weiterhin ein Stück Normalität in ihrem Leben. Im Vordergrund steht dabei natürlich ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen, welches durch angemessene medizinische Versorgung gewährt wird. Falls auch Sie eine ambulante Pflege erwägen, nehmen Sie sich genug Zeit, um einen passenden Anbieter und Pflegeeinrichtung zu finden. Treffen Sie Ihre Entscheidung mit Bedacht und überlassen Sie es nicht dem Zufall.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.