E-Rezept

Das E-Rezept

Wer heute noch einen Überweisungsträger mit einem Stift ausfüllt und ihn dann zur Bank bringt, ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Aber den kleinen Zettel vom Arzt, der als Rezept daherkommt, den bringen wir immer noch in die Apotheke, um unsere Medikamente dort abzuholen. Damit die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, wird ab dem Januar 2022 das E-Rezept eingeführt. Die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen angekommen. Im Gegensatz zum rosa Kassenrezept, zum blauen Privatrezept, zum grünen OTC-Rezept und zum dreiteiligen gelben Betäubungsmittelrezept wird das ausgedruckte E-Rezept weiß sein, damit die QR-Codes gut lesbar sind und dem Scanner keine Probleme bereiten.

Seit es auch möglich ist, sich ärztlichen Rat über eine Videosprechstunde einzuholen, muss es auch dafür eine Möglichkeit geben, an ein Rezept zu kommen. Somit wurde die Einführung des E-Rezeptes unverzichtbar. Künftig wird es auch bei normalen Arztbesuchen ein E-Rezept geben, das in Ihrer Apotheke ihres Vertrauens oder in einer Online-Apotheke eingelöst werden kann.

Wie sicher sind meine Daten auf dem Rezept?

Das im Oktober 2020 in Kraft getretene Gesetz nennt sich Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur oder auch Patientendaten-Schutz Gesetz, abgekürzt PDSG. Das Gesetz sieht vor, dass ab Januar 2022 für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel ein E-Rezept zu erstellen ist.

Wie kommen die Patientinnen und Patienten an ihr E-Rezept?

Dafür stehen vier Wege zur Wahl:

  1. Die Übermittlung des E-Rezeptes auf ein Mobiltelefon
  2. Speicherung des E-Rezeptes in der E-Rezept-App auf dem Mobiltelefon
  3. Übermittlung des E-Rezeptes von der Arztpraxis an eine Apotheke nach Wunsch der PatientInnen
  4. Als Papierausdruck in der Arztpraxis

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden. Ab dem 01. Januar 2023 sollen auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden.

Nur noch E-Rezepte?

Es wird in der Praxis garantiert Fälle geben, bei denen herkömmliche Rezepte ausgefüllt werden müssen. Computersysteme können abkürzen und Internetverbindungen sind nicht immer stabil. Karten können verloren gehen oder beschädigt werden. Und zum Glück gibt es noch Ärzte, die Hausbesuche machen. Deshalb ist es dringend erforderlich, sowohl das elektronische als auch das herkömmliche System parallel zu pflegen.

Wie sieht ein E-Rezept aus?

Unter dem Namen des Patienten und seinem Geburtsdatum steht der konsultierte Arzt oder die konsultierte Ärztin. In der oberen rechten Ecke befindet sich ein Barcode. Im unteren Bereich befinden sich neben den Namen der verordneten Medikamente jeweils der zum Medikament zugehörige QR-Code. Im unteren rechten Bereich befindet sich ein weiterer QR-Code, mit dessen Hilfe man sich die entsprechende App für sein Mobiltelefon aus dem Internet herunterladen kann.

Wer kann die E-Rezept-App nutzen?

Die Voraussetzung zur Nutzung der App ist ein Smartphone ab IOS 14 oder Android

  • ein NFC fähiges Smartphone (Near Field Communication, Nahfeldcommunikation)
  • eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte mit Pin (von der Krankenkasse)

Die Vorteile des E-Rezeptes

E-Rezepte sind weder unleserlich, fehlerhaft und garantiert unterschrieben. Aber einer der größten Vorteile des elektronischen Rezeptes ist der Verzicht auf Papier. Rezeptfälschungen werde nach der Einführung des E-Rezeptes unwahrscheinlicher. Falls Patientinnen und Patienten sich die E-Rezept-App auf ihr Smartphone geladen haben, können sie ihre Wunschapotheke zur Stammapotheke befördern.

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