Existenzgründung Pflegedienst

Existenzgründung Pflegedienst – Hier muss ich mich anmelden

In unserem Beitrag „Pflegedienst gründen – Das sollten Sie vorab wissen“ haben Sie bereits erfahren, welche Voraussetzungen es für die Existenzgründung eines Pflegedienstes gibt. Neben persönlichen Eigenschaften und fachlichen Voraussetzungen werden auch kaufmännische Kenntnisse benötigt.

Nachdem man der Businessplan und die Finanzierung steht und bevor die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird, muss man sich vorerst bei verschiedenen Institutionen anmelden. Einige melden sich auch von allein bei Ihnen. Genaueres erfahren Sie nachfolgend in diesem Artikel. Es gibt dabei keine genaue Reihenfolge, die eingehalten werden muss.

Anträge und Anmeldungen für die Existenzgründung Pflegedienst

Nachdem man die Zulassung erhält und der Versorgungsvertrag abgeschlossen ist, gibt es noch einige Aufgaben, bevor es richtig losgehen kann.

IK-Nummer

Bei der Sammel- und Verteilungsstelle (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen muss ein Institutionskennzeichen beantragt werden. Diese sogenannte IK-Nummer erfreut sich bundesweiter Gültigkeit und dient den Pflegekassen zur Zuordnung der Abrechnungsdaten zu allen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

Betriebsnummer

Bei der Bundesagentur für Arbeit wird in elektronischer Form der Antrag auf eine Betriebsnummer (BBNR) eingereicht, mit der Arbeitgeber:innen für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar sind. Ohne diese Nummer dürfen Arbeitgeber in Deutschland keine Mitarbeiter:innen beschäftigen.

Berufsgenossenschaft

Für die Beantragung der gesetzlichen Unfallversicherung für das Personal ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege die Anlaufstelle. Um sich als Unternehmer:in selbst, aber auch die Mitarbeiter vor Betriebsunfällen zu schützen, darf auf die Versicherung nicht verzichtet werden.

Gesundheitsamt

Ebenfalls ist bei der Gründung eines ambulanten Pflegedienstes eine Anmeldung beim Gesundheitsamt vorgesehen. Zu den Unterlagen, die benötigt werden, zählen ein gültiges Ausweisdokument sowie eine Erlaubnisurkunde zur Ausübung des Berufs.

Besitzt man keinen Nachweis der fachlichen Qualifikation (beispielsweise Pflegehelfer:innen ohne Heilberufsbezeichnung), genügt ein aktuelles ärztliches Attest, ein Führungszeugnis und das Formblatt „Beschreibung der beruflichen Ausbildung“. Da von Bundesland zu Bundesland die erforderlichen Materialien unterscheiden, sollte man sich vorab gründlich informieren.

Handelsregister

UG und GmbH müssen in das Handelsregister eingetragen werden, welches angemeldete Kaufleute im Bereich des zuständigen Registergerichts verzeichnet. Das Register verzeichnet öffentlich angemeldete Unternehmer im Bereich des jeweiligen Registergerichts.

Gewerbeamt

Bei der ambulanten Pflege, die Grundpflege, Körperpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfasst, handelt es sich um einen Heilberuf, § 18 welche laut Einkommenssteuergesetz (EStG) in die Kategorie Katalogberufe fällt. Somit sind ausgebildete Pflegefachkräfte einkommensteuerrechtlich als Freiberufler anzusehen. Dies hat zur Folge, dass Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und beim Finanzamt melden und diese letztendlich entscheiden, ob eine Gewerbeanmeldung wirklich notwendig ist.

Wenn das der Fall ist, wird das Unternehmen mit Angabe der entsprechenden Rechtsform beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet. Das Finanzamt kommt zur steuerlichen Erfassung anschließend automatisch auf Sie zu und nach einem Prüfvorgang der Unterlagen, erhalten Sie eine Steuernummer, die Sie dazu befähigt, Rechnungen auszustellen.

Werden vom ambulanten Pflegedienst Leistungen angeboten, für die keine Qualifikationen notwendig sind (hauswirtschaftliche Aufgaben wie Putzen und Wellnessdienstleistungen wie Frisieren), muss für diese Aufgaben ein Gewerbe angemeldet und die daraus folgenden Einkünfte buchhalterisch von den Einkünften aus der Pflege getrennt werden.

Industrie- und Handelskammer

Gleichermaßen wird auch die jeweilige IHK vom Gewerbeamt informiert und schickt dem Gründer Unterlagen. Sobald ein Gewerbe angemeldet wird, muss man auch Mitglied in der zuständigen IHK sein.

Existenzgründung Pflegedienst

Checkliste für die Existenzgründung Pflegedienst

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen und einen ambulanten Pflegedienst zu gründen, kommt vieles auf Sie zu. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, finden Sie hier eine kurze Checkliste mit den wesentlichen Punkten.

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt? Bin ich menschlich, fachlich sowie kaufmännisch qualifiziert?
  • Habe ich ein klares Konzept und eventuell einen speziellen Bereich für meine Leistungen?
  • Was ziehe ich aus der Marktanalyse und Standortanalyse?
  • Welche Änderungen muss ich an den Räumlichkeiten vornehmen?
  • Habe ich mich um eine Fahrzeugflotte gekümmert? Möchte ich Leasingverträge für den Fuhrpark abschließen oder die Fahrzeuge doch kaufen?
  • Welche Rechtsform eignet sich am besten für mein Unternehmen?
  • Habe ich alle Kosten (sowohl einmalige als auch laufende) genau einkalkuliert? Habe ich genügend Rücklagen, auf die ich bei unvorhersehbaren Ausgaben zurückgreifen kann?
  • Von welchen Finanzierungsmöglichkeiten kann ich Gebrauch machen?
  • Habe ich für Gespräche mit der Bank oder anderen Kreditgebern einen guten Businessplan?
  • Wer übernimmt in meinem Pflegedienst die Buchführung?
  • Wie werbe ich ausreifend Mitarbeiter:innen mit den richtigen Qualifikationen an? Wie kann ich ein angenehmes Arbeitsklima kreieren und den Teamgeist stärken?
  • Habe ich alle notwendigen und sinnvollen Versicherungen abgeschlossen?
  • Habe ich eine offizielle Zulassung sowie einen oder gegebenenfalls auch zwei Versorgungsverträge mit den Pflegekassen?
  • Ist die Anmeldung im Gesundheitsamt, Arbeitsamt und Co. erfolgt?
  • Wie akquiriere ich Kund:innen? Welche Marketingmaßnahmen sollen ergriffen werden?
  • Habe ich einen Hygieneplan erstellt? Wie sorge ich für hohe Qualitätsstandards?

Noch längst ist das nicht alles, was Existenzgründer zu beachten haben. Die Gründung und die Anfangsphase sind sehr zeitintensiv und verlangen viel von Unternehmer:innen ab. Gerade deswegen lohnt es sich für „Neuankömmlinge“ in der Branche mit Profis zusammenzusetzen. Von der Steuerberatung und Rechtsberatung bei Rechtsfragen bis hin zu Verbänden, wie dem Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. , speziell für Pflegedienste, die die Existenzgründer beraten und unterstützen, gibt es reichlich Angebote, um sich Hilfe oder einfach eine zweite Meinung einzuholen.

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