Qualitätsmanagement Pflege

Wie sieht Qualitätsmanagement in der Pflege aus?

Qualitätsmanagement (QM) sorgt in allen Bereichen des Wirtschaftens für gewisse Standards, so auch im Gesundheitswesen, genauer gesagt der Pflege. Wenn sich pflegebedürftige Menschen mithilfe von Angehörigen nach einer Einrichtung umschauen, in der sie unterkommen können oder nach einer, die ambulante Pflege anbietet, gibt es mehrere Kriterien, anhand derer die Wahl getroffen wird.

Neben der Lage und bei stationärer Pflege dem optischen Eindruck der Pflegeeinrichtung muss auch das Zwischenmenschliche passen und der Pflegebedürftige sich gut mit den Mitarbeitern verstehen. Zumindest sollte eine Basis bestehen, auf der künftig gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden kann, da das Pflegepersonal fester Bestandteil im Alltag eines Patienten ist und andersherum genauso. Doch für eine fachgerechte Pflege und die bestmögliche Versorgung ist das Qualitätsmanagement ausschlaggebend.

Pflegestandards im Rahmen des Qualitätsmanagements

Für die Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen, ob ambulant oder stationär, sind Pflegestandards von grundlegender Bedeutung. Sie geben Pflegediensten vor, wie und welche Leistungen zum Wohle der Patienten, aber auch der Einrichtung selbst, zu erbringen sind. Letztlich hat die Gesundheit der Kunden oberste Priorität, wofür die Qualität der täglichen Arbeit ein wichtiger Indikator ist.

Qualitätsmanagement pflege

Die Bedeutung von Qualitätsmanagement in der Pflege

Trotz steigendem Bedarf an Personal und dem demografischen Wandel, dürfen bei der Altenpflege und Pflege im Allgemeinen die Pflegeleistungen nicht zu kurz kommen. Dem Personaldefizit so entgegenzutreten, ist keine Option. Damit die Anforderungen an die Pflegedienste trotzdem zur Zufriedenheit der Bewohner/ Patienten erfüllt werden, legen Pflegestandards fest, welche Aufgaben erledigt werden, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Verbesserung ergriffen werden müssen und vieles mehr.

Zu Zeiten, in denen noch keine einheitlichen Standards vorgegeben wurden, sind Umfang und Pflegequalität in den Einrichtungen teils sehr unterschiedlich ausgefallen. Als der Gesetzesgeber die Notwendigkeit wahrgenommen hat, wurde schließlich das Qualitätsmanagement gesetzlich verankert und ist seitdem für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend.

Durch diese rechtliche Absicherung stehen Pflegebedürftigen Pflegeleistungen gemäß allgemein anerkannter Vorschriften zu. Nicht nur der Handlungsspielraum wird definiert, sondern auch eine stetige Optimierung der Prozesse und entsprechend der Einrichtungen und Pflegedienste selbst angestrebt.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlagen und Rahmenbedingungen rund, um das Thema Qualitätsmanagement in der Pflege sind im SGB XI wiederzufinden. Sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Pflegeeinrichtungen müssen demnach dafür sorgen, dass

  • das QM intern gefördert,
  • das Fachwissen und die Leistungen auf einem entsprechendem Niveau gehalten und darüber hinaus verbessert und
  • sowohl für Mitarbeiter als auch nach außen hin für Patienten und Angehörige Transparenz geboten wird.

Die genauen Formulierungen und Forderungen können überwiegend in den Paragraphen §§ 112-115 nachgelesen werden.

DIN EN ISO 9001

Viele ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen lassen sich mit der DIN EN ISO 9001 zertifizieren, um mögliche Interessenten für sich zu gewinnen und auch den bereits gewonnen Kunden eine bestmögliche Pflegeleistung zu garantieren. Die Abkürzungen stehen dabei für

  • DIN = Deutsche Industrie Norm
  • EN = Europäische Norm
  • ISO = International Organization für Standardization

Die Norm ist also deutschland- und europaweit gültig und entspricht einem internationalen Standard. Hat ein Unternehmen also mehrere Standorte weltweit, verfügen alle über ein Qualitätsmanagement-System, das denselben Vorgaben entspricht. Da die Norm auf alle Bereiche des Wirtschaftens anwendbar ist, kann sie Firmen, die Dienstleistungen erbringen, bereichern. Die Anforderungen der ISO 9001 können individuell und organisationsspezifisch erfüllt und umgesetzt werden.

Bereiche der Qualitätsprüfung

Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses werden in der stationären Altenpflege oder auch bei ambulanten Pflegediensten die Qualität geprüft und bewertet. Folgende Bereiche werden dabei genauer betrachtet:

  1. Wohlergehen der Pflegebedürftigen
  2. Zufriedenheit der Mitarbeiter
  3. Management von/ Umgang mit Beschwerden
  4. wirtschaftliche Errungenschaften/ Bilanz
  5. externe Qualitätsprüfungen

Die Prüfung der Pflegeeinrichtung durch die medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) oder durch den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. ist Voraussetzung für die Zulassung eines neu gegründeten Pflegedienstes und wird jährlich mindestens einmal ohne Ankündigung vollzogen. In der ambulanten Pflege allerdings werden die Pflegedienste einen Tag vorab in Kenntnis gesetzt.

Unterstützung beim Qualitätsmanagement

Besteht bei Unternehmen, die sich mit Altenpflege beschäftigen, noch Bedarf zur Verbesserung des Qualitätsmanagements, können Fortbildungen und Weiterbildungen einen großen Teil dazu beitragen. Mitglieder des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. profitieren von Qualitätshandbüchern, kostenloser Beratung bei fachlichen und rechtlichen Fragen, Infoblättern, dem kostenfreien MD-Kurz-Check, Angeboten zu Weiterbildungen und vielem mehr.

Grundsätze und Ansprüche des Qualitätsmanagements

Einige Aspekte von den genannten Punkten stimmen mit den Zielen des Qualitätsmanagements und der Sicherung der Qualität überein. Bei diesen Voraussetzungen handelt es sich unter anderem um

  • Patienten-/ Kundenorientierung
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • verantwortungsbewusste Führung
  • kontinuierliche Verbesserung
  • fundierte Entscheidungsfindung

Für die Umsetzung der Grundsätze müssen nicht nur die Mitarbeiter, sondern vor allem die Pflegeleitung aktiv werden. Diese entwickelt Strategien für die Qualitätssicherung und informiert das Pflegepersonal anschließend umfassend über die Änderungen bei pflegerischen Maßnahmen und den Prozessen im Betrieb. Sobald diese umgesetzt worden sind, werden die Pflegekräfte erneut überprüft, um sich zu vergewissern, ob eventuell weitere Anpassungen notwendig sind.

Große Bedeutung kommt hier dem sogenannten PDCA-Zyklus (auch als Demingkreis oder Shewhart-Cycle bekannt), welche für Plan, Do, Check, Act steht, zu, da anhand dieses Schemas ganze Prozesse evaluiert und optimiert werden.

Qualitätsbeauftragter

In jeder stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung gibt es einen Qualitätsbeauftragten, der für die Umsetzung des QM-Systems zuständig ist. Die Aufgaben sind breit gefächert und

  • das Überwachen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements,
  • die Analyse und Dokumentation der Pflegestandards und der Pflegeplanung,
  • sowohl externe als auch interne Audits,
  • die Analyse der wirtschaftlichen Situation,
  • die Organisation und Realisierung von QM-Projekten und Qualitätszirkel,
  • Beratungsgespräche und Kommunikation über Qualität und
  • das Erstellen von internen QM-Handbüchern

zählen mitunter dazu. Bei der Qualitätspolitik ist es besonders wichtig, messbare Qualitätsziele zu setzen und diese auch klar zu formulieren. Erst dadurch kann die Pflegequalität bewertet und ständig verbessert werden. Um Qualitätsbeauftragter zu werden, benötigt man eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft oder im sozialpädagogisch-psychologischen Bereich so wie mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, optimal mit ersten Leitungserfahrungen.

Die beste Möglichkeit für eine Bewertung der Dienstleistungen in der Pflege bleibt immer noch das Gespräch mit den pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen. Schließlich steht in der Pflege trotz Bürokratie und vielen Vorschriften das Wohlbefinden der Patienten und somit die Ergebnisqualität immer an erster Stelle. Die Qualität einer Pflegeeinrichtung kann demnach an dem Qualitätsmanagement festgemacht werden.

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