Apotheken Impfen

Die Corona Impfung in der Apotheke

Nachdem Apotheken, die sonst für den Verkauf und die Beratung von Arzneimitteln bekannt sind, nun den digitalen Impfnachweis für beispielsweise die CovPass-App ausstellen und bereits PCR-Tests anbieten können, soll bald auch ein Service angeboten werden, der sonst nur in einer Arztpraxis oder in einem Impfzentrum durchgeführt wird.

Impfen in Apotheken – ist das möglich?

Nach §20b des Infektionsschutzgesetzes dürfen Apotheker und Apothekerinnen Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen. Zu den Voraussetzungen für die Durchführung der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus gehört der Nachweis, dass die Apothekerin oder der Apotheker an einer ärztlichen Schulung teilgenommen hat und die erfolgreiche Teilnahme bestätigt ist. Für die ärztliche Schulung hat die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum (curriculum lat.- Lehrplan) entwickelt. Die Schulungen werden kostenlos angeboten und die Teilnehmerzahl je Schulung wird auf 25 Personen begrenzt.

Wer bereits an einer Schulung innerhalb des regionalen Modellvorhabens zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken teilgenommen hat, braucht die Schulung im Sinne des Mustercurriculums nicht zu besuchen. Allerdings können dann nur Personen geimpft werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wenn sich eine Apotheke an der Impfkampagne beteiligen möchte, wird es zudem erforderlich sein, eine Selbsterklärung abzugeben und diese bei der zuständigen Apothekerkammer zu hinterlegen. Diese belegt, dass eine entspre­chende Ausstattung, eine Berufshaftpflicht und berechtigte Personen zur Durchführung zur Verfügung stehen. Diesen Weg wird die Apothekerkammer für die Apotheke so bürokratiearm wie möglich organisieren. Die Selbsterklärung kann auch auf digitalem Weg abgegeben werden.

Welche Apotheken werden dabei sein?

Die Pandemie schnell zu einem Ende bringen, mit einer COVID-19-Schutzimpfung in Ihrer Stammapotheke vor Ort. Schon Ende Januar werden in Nordrhein-Westfalen rund 4.000 Apothekerinnen und Apotheker in der Lage sein, gegen das Coronavirus zu impfen.

Dazu äußerte sich in dieser Woche der Geschäftsführer der Apothekenkammer Nordrhein, Dr. Stefan Derix:

„Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Formulare und Anwendungen Ende dieser Woche stehen. Anschließend können die Apotheken Impfstoff ordern, wobei sie den Ärzten und Impfzentren keine Kontingente wegnehmen, und direkt mit dem wichtigen Kampf gegen das Virus beginnen.“

Wie könnte eine Impfung in der Apotheke ablaufen?

Ohne Termin zur Impfung wird es nicht funktionieren, denn es werden nur so viele Spritzen aufgezogen, wie es Impfwillige gibt. Das Team wird höchstwahrscheinlich aus drei Positionen bestehen, der impfenden Apothekerin oder dem Apotheker, eine PTA wird die Spritzen aufziehen und eine andere PTA wird sich mit der Beschriftung des Impfausweises befassen und die Chargennummer einkleben.

Der Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung für eine mRNA Impfung können aus dem Internet kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden. Werden diese schon zu Hause ausgefüllt, spart das Zeit. Die beiden Bögen werden auch in der Apotheke ausliegen und müssen vor der Impfung ausgefüllt werden, nach der ausführlichen Aufklärung in der Apotheke. Den Personalausweis dürfen Impfwillige nicht vergessen. Wenn kein Impfausweis vorliegt, zum Beispiel bei einer Erstimpfung, kann der Ausweis in der Apotheke käuflich erworben werden. Nach erfolgter Impfung wird die jeweilige Apotheke den digitalen Impfpass mit einem QR-Code für Sie erstellen, den Sie dann mit Ihrer Corona-Warn-App oder Ihrer CovPass-App abscannen können, um Ihren Impfstatus zu dokumentieren.

Selbstverständlich werden Sie in einem Raum geimpft, der Ihre Privatsphäre unangetastet lässt und keine nicht zur Apotheke gehörenden Personen werden Zeuge Ihrer Impfung werden. Ebenfalls selbstverständlich ist, dass Sie bei der Impfung Ihrer Kinder dabei sein können, die meisten Apotheken verfügen ohnehin über einen Beratungsraum, um eine Privatsphäre zu schaffen.

 

Quelle: Apothekerkammer Westfalen-Lippe & Apothekerkammer Nordrhein

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